Unser Angebot

  • Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII und Hilfe für Junge Volljährige nach § 41 SGB VIII i.V.m. § 30 SGB VIII
    Die Aufgabe des Erziehungsbeistandes besteht darin, Problemlagen von Minderjährigen oder jungen Volljährigen unter Einbeziehung ihres sozialen Umfeldes zu benennen und bestmöglich zu beheben. Gegenstand der Betreuung sind insbesondere Beziehungen zu den Eltern oder Personensorgeberechtigten und schulische / berufliche Probleme des Minderjährigen / jungen Erwachsenen. Die Erziehungsbeistandschaft steht für eine ambulante Jugendhilfeleistung, im Rahmen derer Minderjährige / junge Erwachsene und deren Bezugspersonen beraten und begleitet werden, wenn Problemlagen ihren Alltag besonders beinträchtigen.
  • Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 27 Absatz 2 SGB VIII und § 31 SGB VIII
    Sozialpädagogische Familienhilfe beinhaltet intensive Betreuung und Begleitung in schwierigen Lebenssituationen. Beratende Gespräche, modellhaftes Handeln und praktische Hilfen unterstützen die Familie dabei, das Zusammenleben aus einem destruktiven Muster in ein Entwicklungsförderndes zu verändern. Familienhilfe findet bei den Familien zu Hause, in unserer Beratungsstelle, in Schulen sowie unterstützend im Umgang mit Institutionen und Behörden statt. Themen der Arbeit sind u.a. Erziehungsfragen, Sicherung angemessener Lebensbedingungen von Kindern/Jugendlichen in emotionaler und materieller Hinsicht, Unterstützung bei der materiellen Lebenssicherung der Familie sowie Aufhebung der Isolation der Familie und Einbindung in ein tragfähiges soziales Netzwerk.
  • Sozialpädagogische Familiendiagnostik / Clearing nach § 27 Absatz 2 SGB VIII
    Sozialpädagogische Familiendiagnostik ist für (Pflege-) Familien und Lebensgemeinschaften geeignet, die aufgrund interner oder externer Belastungsfaktoren ihre Stabilität verloren haben und sich in chronischen bzw. akuten Krisensituationen befinden. In einem intensiven, zeitlich eng befristeten Prozess, werden gemeinsam mit dem Familiensystem die individuellen Problemlagen und Ressourcen ermittelt. Auf Grundlage eines zuvor – unter Einbeziehung aller Beteiligten – formulierten diagnostischen Auftrags, werden die Ergebnisse in Form eines „Empfehlungskatalogs“ zusammengefasst. Dieser gibt Auskunft darüber, ob eine Hilfe notwendig ist, welche Hilfen am besten geeignet sind, welche Ziele sinnvoll sind und welche Methoden am besten geeignet sind, diese Ziele zu erreichen. In der Durchführung orientieren wir uns maßgebich an den Leitlinien der „Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen“ (IGFH).
  • Schulbegleitung / Integrationshilfe nach § 35a SGB VIII
    Schulbegleitung richtet sich an Kinder und Jugendliche, deren Teilhabe am Schulalltag an Regel- oder Förderschulen aufgrund einer (drohenden) seelischen Behinderung, nicht ohne individuelle Unterstützung gewährleistet werden kann. Alle Schüler*Innen haben das Recht auf eine angemessene Schulbildung und Teilhabe an der Gemeinschaft. Durch „so wenig Hilfe wie möglich, doch soviel Hilfe wie nötig“, ist das Ziel einer erfolgreichen Schulbegleitung die Eingliederung der Schüler*Innen in die Klassen- und Schulgemeinschaft. Sämtliche Hilfestellungen sind auf die Befähigung zu möglichst selbstständigen Handeln ausgerichtet. Die Hilfeerbringung erfolgt „vor Ort“ in den Schulen, sie umfasst die Begleitung des Unterrichts und kann auch die Pausenzeiten mit einschließen.
    Kinderleicht bietet auch „kombinierte Hilfen“ aus Schulbegleitung und Sozialpädagogischer Familienhilfe an.

Unsere Hilfen können alle Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Familien
und andere Lebensgemeinschaften mit Kindern in Anspruch nehmen, die

  • durch eine Vielzahl von Problemen belastet sind
  • ihre Schwierigkeiten mit den eigenen Möglichkeiten nicht mehr bewältigen können
  • Hilfe im Umgang mit Institutionen brauchen
  • ein Auseinanderbrechen ihrer Gemeinschaft verhindern möchten
  • oder ihre Konflikte bewältigen wollen

Der Personenkreis ist in der Regel darauf angewiesen, dass die Hilfe zu ihnen nach Hause kommt, weil dort effektiver geholfen werden kann.

„Probleme müssen möglichst da gelöst werden, wo sie entstanden sind…!“

  • eine Teamstruktur aus Persönlichkeiten, die lebendig vertrauensvoll und unterstützend zusammenarbeiten und über ein hohes Maß an Erfahrung, Belastbarkeit und Engagement verfügen.
  • Regelmäßige Team- und Fallsupervision
  • Kontinuierliche Weiterentwicklung / Fortbildung